Tschechien schafft Kapitalertragsteuer auf Bitcoin ab

Neue Krypto-Gesetzgebung in der Tschechischen Republik
Die Tschechische Republik hat offiziell die Kapitalertragssteuer auf Bitcoin abgeschafft, wenn man seine Kryptowährungen mehr als drei Jahren besitzt. Die Entscheidung wurde am 6. Dezember 2024 einstimmig vom tschechischen Parlament verabschiedet und tritt Mitte 2025 in Kraft.Bisher unterlagen Gewinne aus Krypto-Transaktionen einem Kapitalertragsteuersatz, der zwischen 0 % und 19 % schwankte. Für persönliche Einkünfte aus dem Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen lag der typische Steuersatz bei 15 %.

Die neue Gesetzgebung befreit Bitcoin und andere Kryptowährungsanlagen von der Einkommenssteuer, sofern sie zwei wesentliche Bedingungen erfüllen.

Die Bedingungen lauten:

  • Der jährliche Brutto erlös aus dem Verkauf von Krypto-Vermögenswerten darf 100.000 CZK (rund 4.000 US-Dollar) nicht überschreiten
  • Die Vermögenswerte müssen länger als drei Jahre gehalten werden

Dieser Schritt steht auch im Einklang mit dem ,,Markets in Crypto-Assets“ (MiCA) Rahmen der Europäischen Union, der Mitte 2025 in Kraft treten wird.

Mögliche Auswirkungen

Die Steuerbefreiung gilt für digitale Vermögenswerte, die vor 2025 erworben wurden, wenn sie in zukünftigen Steuerjahren unter den angegebenen Bedingungen verkauft werden. Dies stellt sicher, dass auch aktuelle Bitcoin-Besitzer von dieser Steuerbefreiung profitieren können, was langfristige Anlagestrategien zusätzlich fordert.

Darüber hinaus könnte ein günstigeres Umfeld für Kryptowährungsinvestoren und -technologieaffine Unternehmer anziehen und die digitale Wirtschaft des Landes stärken.

Da dadurch die Hürden für Krypto bezogene Unternehmen, einschließlich Startups und kleiner Unternehmen, abgebaut werden, könnte es auch das Wachstum in aufstrebenden Sektoren wie Fintech, Blockchain und Web3 fordern.

Die Politik muss sich jedoch auf Herausforderungen und Einschränkungen vorbereiten, trotz der potenziell positiven Auswirkungen.

Beispielsweise konnte die Obergrenze von 100.000 CZK jährlichem Einkommen für steuerfreie Krypto-Transaktionen dennoch Händler mit hohem Volumen oder jene, die erhebliche Gewinne erzielen, betreffen.

Zusätzlich könnten die Anforderung einer dreijährigen Haltefrist und die Bedingung, dass die Vermögenswerte kein Teil des Betriebsvermögens sind, um die Steuerbefreiung zu nutzen, nicht zu allen Anlagestrategien passen.

Diese Einschränkungen könnten die Komplexität für Unternehmer und Unternehmen erhöhen, die beabsichtigen, Kryptowährungen in ihre Geschäftsablaufe zu integrieren.

Zusammenfassend spiegelt dieser Schritt trotz der Beschränkungen ein breites Anerkennen der Bedeutung von Kryptowährungen in der globalen Finanzlandschaft wider und die Notwendigkeit von regulatorischen Rahmenbedingungen, die ihre Entwicklung unterstutzen.